Planungssicherheit

Unser Wirkstoff Margosa Extrakt ist gem. EU-Biozid-Verordnung  Nr. 528/2012  für die Produktart 19 (Repellentien) genehmigt.

(pdf. Datei –DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2005 DER KOMMISSION vom 8. November 2017 )

Die Entscheidung bzgl. der Aufnahme als Low-Tox Wirkstoff (Annex I, Kat. 6) ist noch offen, dabei handelt es sich um ein getrenntes Verfahren.

Nunmehr beginnt die Frist für die Zulassung Ihrer Endprodukte zu laufen.

Sie müssen einen vollständigen Antrag auf Zulassung Ihrer Biozidprodukte bis

Ende März 2019

bei der zuständigen Zulassungsbehörde einreichen.

Eine Ausnahme besteht wenn in Ihrem Produkt ein weiterer Wirkstoff enthalten ist, der sich noch in der Prüfung befindet und somit noch kein Datum der Listung feststeht. In diesem Fall richtet sich Ihre Zulassungspflicht nach dem letzten (langsamsten) Wirkstoff.